
Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen technischen Forstdienstes
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Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber
Für den 12-monatigen Vorbereitungsdienst müssen die Bewerber/innen u. a. folgende Voraussetzungen erfüllen: die Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis; erforderliche körperliche Eignung (Forsttauglichkeit); die Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins nach § 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz; abgeschlossenes forstliches Studium einschließlich bestandener Diplom-/ Bachelorprüfung.
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Ablauf der Ausbildung
Ausbildungsbeginn: jährlich am 01.10.
Ausbildungsdauer: 12 Monate
Ausbildungsablauf: rund 10 Monate Praxisausbildung im Forstamt bzw. Ausbildungsrevier; rund 8 Wochen Lehrgänge (im Forstlichen Bildungszentrum Gehren)
Reisezeit: 1 Woche
Prüfungen: 1 Woche Laufbahnprüfung, 1 Waldprüfungstag
Informationen und Fristen zum Bewerbungsverfahren
Bewerbungsfrist: In der Regel 3 Monate vor Einstellungsbeginn; die Veröffentlichung der Ausschreibung kann zum gegebenen Zeitpunkt in unseren Stellenausschreibungen eingesehen werden.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
- Bewerbung
- bei Bedarf: Einstellungstest
- Bewerbungsgespräch
- Prüfung der Forstdiensttauglichkeit
- Verbeamtung auf Widerruf
Erforderliche Bewerbungsunterlagen und Nachweise
- unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis der Hoch- oder Fachhochschulreife oder der Nachweis eines als hochschulrechtlich gleichwertig anerkannten Bildungsstandes
- Hochschulzeugnis über den geforderten Studienabschluss
- Nachweis über erbrachte Studieninhalte (Formular_Nachweis)
- Zeugnis über die "Jägerprüfung nach dem Bundesjagdgesetzes" oder den zuletzt gelösten Ein- oder Dreijahresjagdschein
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines nach europäischem Recht gleichgestellten Staates (Personalausweis, Pass oder Geburtsurkunde)
- Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnissen und Strafverfahren (Formular_wirtschaftliche Verhältnisse)
- Führerschein (Kopie)
- wenn vorhanden: Nachweis Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch (Kopie)
- ggf. Nachweise über berufliche Tätigkeiten
- Bescheinigung über die Voraussetzung zur Erteilung eines Sachkundenachweises im Pflanzenschutz
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Bildnachweis dieser Seite: Försterin – Barbara Neumann