ThüringenForst bekennt sich zu den Grundsätzen der international anerkannten menschenrechtlichen Standards und Richtlinien
Um die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen, stellt ThüringenForst hohe Anforderungen an Ihre Beschäftigten sowie an ihre Geschäftspartner in Lieferantenfunktion, sich an die geltenden rechtlichen Vorschriften zu halten. Sollte es trotz dieser Verpflichtung zu Verstößen gegen die Achtung der Menschenrechte kommen, werden diese nicht toleriert und konsequent verfolgt.
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Meldeverfahren
Für die Meldung von Verstößen gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) kann die interne und eine externe Compliance-Meldestelle von ThüringenForst-AöR genutzt werden.
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