Waldwirtschaft


Waldwirtschaft - für den Wald der Zukunft


Grundlage unseres Handelns ist das Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG). Darin sind im § 1 unter anderem die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes und im § 19 die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft festgeschrieben. § 31 unterstreicht die besondere Allgemeinwohlverpflichtung des Staatswaldes.

Waldbewirtschaftung bedeutet immer Verantwortung für die Zukunft. Dazu gehört, dass im Wald Dinge erledigt werden, die den nachfolgenden Generationen möglichst gleiche oder bessere Lebensgrundlagen und Nutzungsmöglichkeiten bieten. Ein Wald, der für die Zukunft angelegt ist, ist strukturreich und reich an Baumarten. Alter und Höhe seiner Bäume variieren. Er bietet auch in Jahrzehnten beste Chancen, um allen gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald zu genügen.

Das waldbauliche Leitbild wird somit in erster Linie durch die Steuerung der Waldpflege erreicht. Dadurch werden die Wälder durch Bewirtschaftung in ihrer Existenz gesichert, während gleichzeitig die Nachfrage nach Massensortimenten und qualitativ hochwertigem Holz gedeckt wird.

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Bildnachweis dieser Seite: Aufforstung – Ingolf Profft